Wenn ein Versicherungsfall eintritt, muss daran gedacht werden diesen rechtzeitig an die Versicherung zu melden. In § 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist eine Frist von drei Jahren für die Verjährung von Versicherungsansprüchen geregelt. Einer allgemeinen Regelung entsprechend beginnt die Verjährung mit jenem Zeitpunkt, an welchem das Recht erstmals hätte ausgeübt werden können. Man sollte … Achtung: Versicherungsansprüche rechtzeitig geltend machen weiterlesen
Monat: Juli 2018
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