Gefragt nach dem Abschluss oder Bedarf einer Rechtschutzversicherung wird häufig geantwortet: „Brauch‘ ich nicht. Will eh nicht streiten!“ Das ist der erste Gedankenfehler – es geht nicht darum, ob man streiten will, sondern darum, ob man es muss. Menschen kommen täglich in Situationen, in denen sie ihr Recht gegenüber anderen Personen durchsetzen müssen, weil Eingriffe so stark sind, dass sie nicht hingenommen werden können. Hier ein paar wenige Beispiele:
– Gegen einen Unschuldigen wird ein Strafverfahren eingeleitet,
– der Vermieter zahlt eine hohe Kaution nicht zurück,
– man wird durch den Kunstfehler eines Arztes geschädigt oder
– der Verursacher eines Verkehrsunfalls streitet sein Verschulden ab.
All diese Situationen können zu sehr hohen Kosten oder Kostenrisiken führen, wenn sie nicht durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt werden.
Genauso schwer wie der mögliche Bedarf aktiv Rechte durchzusetzen wiegt das Risikos ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt zu werden. Jeder kann jeden klagen und theoretisch sogar versuchen erfundene Ansprüche gerichtlich zu fordern. Der Kläger muss dann zwar seinen Anspruch beweisen, aber bis das Verfahren entschieden wird, ist ungewiss, ob ihm das Gericht nicht trotz einer erfundenen Forderung Glauben schenkt. Viel häufiger als die Geltendmachung erfundener Ansprüche ist, dass es zwischen Vertragsparteien zu unterschiedlichen Ansichten betreffend einen Vertragsinhalt oder Geschehnisse kommt und daher eine gerichtliche Auseinandersetzung entsteht.
All dies sind Fälle die niemand ausschließen kann. Selbst wenn jemand kategorisch ausschließt selbst klagen zu wollen, kann ein Gegner klagen. Es kann daher nie ausgeschlossen werden die Dienste einer Rechtschutzversicherung zu benötigen. Häufig geht es im Schadenfall um existenzbedrohende Geldbeträge und Situationen. Jeder Risikobewusste Mensch sollte daher den Abschluss einer für ihn passenden Rechtschutzversicherung überlegen.
2 Kommentare zu „Rechtschutzversicherung – wer braucht denn das? Jeder!“