Exekutionsbewilligung – richtiges Rechtsmittel
Praktische Erfahrungen zeigen, dass gegen Exekutionsbewilligungen oftmals nicht die richtigen Rechtsmittel ergriffen werden. Exekutionsbewilligungen sind mit einer standardisierten Rechtsbelehrung versehen. Sie weist auf ein Recht zum Einspruch binnen 14 Tagen hin, sofern ein die Exekution deckender Exekutionstitel fehlt oder der Exekutionstitel nicht mit den im Exekutionsantrag enthaltenen Angaben übereinstimmt. Diese Gründe, die einen Einspruch rechtfertigen, liegen aber in der Regel nicht vor.
Nicht selten treffen Schuldner und Gläubiger eine Ratenvereinbarung. Wird diese eingehalten, hindert dies die Fälligkeit des Anspruches und verhindert, dass eine Exekutionsführung zulässig ist. Auch andere Umstände können dazu führen, dass eine Exekution nicht berechtigt ist. Beispiele hierfür sind eine Stundung, ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder wenn der Anspruch, auf den sich die Exekution richtet, bereits erfüllt wurde. Wird dennoch ein Exekutionsverfahren eingeleitet, können sich Betroffene mit unterschiedlichen Behelfen zur Wehr setzen, ein Einspruch eignet sich dafür aber nicht.
Bei Unklarheit über mögliche Rechtsmittel gegen eine Exekutionsbewilligung empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen. Ein irrtümlich erhobener Einspruch führt nicht zum gewünschten Erfolg, selbst wenn ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Exekutionsbewilligung möglich gewesen wäre.
2 Kommentare zu „Achtung Falle: Einspruch gegen Exekutionsbewilligung“