Elektroautos kommen derzeit in den Medien täglich vor. Einerseits werden sie gehypt und als extrem umweltfreundlich bezeichnet, andererseits hagelt es aber auch Kritik, da sie genau das Gegenteil sein sollen. Jedenfalls stellen sie eine enorme Innovation dar, sind aber noch sehr verbesserungsbedürftig, was die Reichweite und die Auflademöglichkeiten betrifft. Sollten Sie für die Umwelt positive Auswirkungen haben, da der Schadstoffverbrauch geringer ist als bei Fahrzeugen die mit Kraftstoff betrieben werden, wäre es wünschenswert, dass sie rasch großen Absatz finden. Bereits jetzt kommen Eigentümer bzw. Besitzer von Elektroautos in den Genuss rechtlicher Vorteile:
- Hat man ein Elektroauto als Firmenwagen und darf dieses auch privat nutzen, so entfällt der Sachbezug.
- Dürfen private Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber kostenlos geladen werden, liegt kein Sachbezug vor.
- Sowohl die Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch die motorbezogene Versicherungssteuer müssen für Elektrofahrzeuge nicht bezahl werden.
Derzeit sind aber auch noch weitere rechtliche Vorteile im Gespräch. So wurde etwa überlegt, dass man mit Elektroautos die Busspuren nutzen dürfen soll. Außerdem war die Rede davon Elektroautos vom Lufthunderter auszunehmen. Mit dem Lufthunderter ist gemeint, dass Autos aus Gründen der Luftverbesserung in gewissen Bereichen auf der Autobahn nur 100 km/h fahren dürfen. Das soll ab dem 01.01.2019 gelten.
Es darf mit Spannung abgewartet werden, wie sich der rechtliche Rahmen für Eigentümer bzw. Besitzer von Elektroautos entwickelt.