Jetzt kurz vor Weihnachten ist für manche der Einkaufstress am größten. Schnell möchte man für seine Lieben noch etwas kaufen, um ihnen ein Geschenk unter den Christbaum legen zu können. In der Hektik kann es jedoch leicht passieren, dass das Gekaufte nicht den Wünschen des Beschenkten entspricht. Dann ist es gut, wenn das Geschenk umgetauscht werden kann. Aber Achtung. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht, wenn ein Geschenk in einem Geschäft gekauft wird. Häufig wird aber ein freiwilliges Umtauschrecht eingeräumt. Um sicherzugehen, sollte man sich beim Kauf erkundigen, ob ein Umtauschrecht besteht und sich das wenn möglich bestätigen lassen (etwa auf der Rechnung). So kann dann im Nachhinein das Geschenk gegen ein anderes Produkt oder einen Gutschein getauscht werden; Geldersatz gibt es bei mangelfreier Ware grundsätzlich nicht.
Umtausch von Weihnachtsgeschenken
