Die Situation des Pflegegelds bei Minderjährigen
Bei unserer Tätigkeit im Sozialrecht fällt auf, dass die Pensionsversicherungsanstalt bei der Bemessung von Pflegegeld für Minderjährige – insbesondere bei jungen Kindern – des Öfteren einen erheblich geringeren Pflegebedarf festgestellt hat (der tatsächliche war teilweise mehrere 100% höher!), als die unabhängigen Gerichtssachverständigen. Dies führt im Ergebnis zu wesentlichen Beurteilungsunterschieden in der Pflegestufe und damit zu einer Differenz der Leistung von mehreren hundert Euro pro Monat. Bei negativen Entscheidungen (aber auch bei allen anderen, wenn eine höhere Stufe gerechtfertigt erscheint) ist daher eine genaue Überprüfung der Annahme der Pensionsversicherungsanstalt notwendig.
Warum die Beurteilung des Pflegegeldbedarfs Minderjähriger schwieriger ist
Das Problem im Zusammenhang mit Pflegegeld ist, dass es für einen Laien sehr schwierig ist, ärztliche Beurteilungen nachzuvollziehen. Im Fall von Minderjährigen kommen bestimmte Umstände hinzu, die es noch deutlich erschweren die Einschätzungen der Ärzte zu überprüfen. Da die einzelnen Pflegegeldstufen vom stundenmäßigen Pflegebedarf abhängen, können schon geringe Fehleinschätzungen der Gutachter dazu führen, dass eine niedrigere Pflegestufe oder kein Pflegegeld gewährt wird.
Minderjährige – vor allem jene die besonders jung sind – können ihre Angelegenheiten nicht im selben Ausmaß besorgen wie Erwachsene. Es wäre daher nicht korrekt, wenn zum Pflegebedarf jene Tätigkeiten hinzugerechnet werden, die auch gesunde Minderjährige nicht selbst bzw. alleine Vornehmen können.
Was zu beachten ist
Wie bei anderen Betroffenen, muss bei Minderjährigen darauf geachtet werden, ob der Sachverständige alle Beeinträchtigungen grundsätzlich und von ihrem Ausmaß her korrekt berücksichtigt. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die Einschätzung richtig durchgeführt wird, inwieweit der Pflegebedarf des Minderjährigen gleich oder höher ist, als der eines gesunden Minderjährigen.
Die Rechtsanwaltskanzlei TELOS Law Group empfiehlt:
Haben Sie den Verdacht, dass der Pflegebedarf Minderjähriger unrichtig beurteilt wird, holen Sie Rat ein. Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens zur Durchsetzung der Ansprüche ist relativ gering, da die Kosten gut abgeschätzt werden können und auch im Fall des Prozessverlustes die Kosten der Gegenseite nicht bezahlt werden müssen. Auch die Kosten der Sachverständigen-Gutachten müssen nicht bezahlt werden.
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