Kündigung eines Arbeitnehmers: Es muss kein Kündigungsgrund vorliegen!

Allgemeines

Immer wieder kommt es in arbeitsrechtlichen Beratungen vor, dass Arbeitnehmer überrascht sind, dass in der Regel kein Kündigungsgrund vorzuliegen braucht, damit sie der Arbeitgeber kündigen kann. Sie gehen davon aus gute Arbeitnehmer zu sein und daher trotz der einen oder anderen Meinungsverschiedenheit mit dem Arbeitgeber keine Kündigung fürchten zu müssen. Oft wird in diesem Zusammenhang auch erwähnt, dass es noch nie zu förmlichen Ermahnungen oder Verwarnungen gekommen sei.

Kann ein Arbeitnehmer ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes gekündigt werden?

Bis auf ein paar Ausnahmefälle können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine kündigen. Das heißt, dass in den meisten Fällen das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch eine Zeit lang weiterbesteht.

Kündigungsfristen und -Termine bei Angestellten

Beispielsweise wird die Kündigung von Angestellten in § 20 Angestelltengesetz (AngG) geregelt. Liegt demnach keine Vereinbarung vor, die für den Angestellten günstiger ist, kann ihn der Dienstgeber mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres kündigen. Er muss aber die Kündigungsfrist einhalten:

  • Sechs Wochen,
  • nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr zwei Monate,
  • nach dem vollendeten fünften Dienstjahr drei Monate,
  • nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr vier Monate und
  • nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr fünf Monate.

Diese Kündigungsfristen können nicht durch Vereinbarungen verkürzt werden. Es kann aber vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet.

Je nach Dauer des Dienstverhältnisses und Vereinbarung der Kündigungstermine dauert ein Dienstverhältnis ab der Kündigung noch recht lange an.

Wann kann der Arbeitgeber nicht einfach kündigen?

Hier finden Sie zwei Fälle, in denen im Zusammenhang mit Kündigungen besondere Gründe vorliegen müssen:

Befristetes Dienstverhältnis

Liegt ein Befristetes Dienstverhältnis vor, so endet dieses mit Ablauf der Befristung. Die Vereinbarung, dass der Dienstgeber dennoch vorher kündigen kann, ist nur in bestimmten – sehr eingeschränkten – Fällen zulässig. In besonders gravierenden Fällen kann das jeweilige Dienstverhältnis aber jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen durch Entlassung beendet werden.

Sozialwidrigkeit und Kündigungsanfechtung

Ist eine Kündigung sozialwidrig, kann der Dienstnehmer die Kündigung anfechten. Liegt tatsächlich Sozialwidrigkeit vor, braucht es einen besonderen Grund, dass die Kündigung dennoch zulässig ist.

 

Die TELOS Law Group empfiehlt: Sollten Sie gekündigt werden, wundern Sie sich nicht, dass es unter Umständen keine Kündigungsgründe gibt. Lassen Sie sich aber betreffend Ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung beraten.

 

 

 

Ein Kommentar zu „Kündigung eines Arbeitnehmers: Es muss kein Kündigungsgrund vorliegen!

  1. Wie Sie bereits anführen, können Arbeitgeber unter Einhaltung der Fristen und Termine auch grundlos kündigen. Die Regelung in §20 AngG ist relativ klar formuliert. Daher ist die Kündigungsfrist dementsprechend zu achten. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

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