I. Gesetzliches Erbrecht Aus dem Erbrecht ergibt sich, wer nach dem Tod einer Person (des Verstorbenen bzw. Erblassers) ihr Eigentum und andere Rechte und Pflichten übernehmen kann. Man unterscheidet insbesondere zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der sogenannten „gewillkürten“ Erbfolge. Kommt die erstgenannte Variante zur Anwendung, so ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen, wer Erbe ist. Mit … Eine Kurzübersicht über letztwillige Verfügungen (Testament und sonstige letztwillige Verfügungen) weiterlesen