Eine Kurzübersicht zu Patientenverfügungen

Man sieht Ärzte die einen Patienten operieren. Den Patienten selbst kann man aber nicht direkt sehen, sondern nur einen Ausschnitt der Wunde.

I. Allgemeine Informationen

Die Patientenverfügung soll die Entscheidung durch den Vollmachtgeber für den Fall sichern, dass man nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Die persönlichen Einstellungen, wie ein Arzt vorzugehen hat, wenn man im Koma liegt oder eine fortgeschrittene Degeneration des Gehirns vorliegt, sind äußerst unterschiedlich. Die Patientenverfügung soll den Willen des Patenten möglichst genau beschreiben, um sowohl dem Vollmachtgeber als auch dem behandelnden Arzt die maximale Sicherheit zu bieten.

II. Genaue Abklärung des tatsächlichen Wunsches

Aufgabe des Juristen und des Arztes ist die Abklärung des tatsächlichen Wunsches des Vollmachtgebers und dessen genaue Beschreibung.

Beispielsweise lehnen zahlreiche Klienten die „Gerätemedizin“ ab. Bei genauerer Erörterung zeigt sich jedoch, dass diese Ablehnung sehr oft nur in speziellen Fällen gewünscht wird, aber nicht, wenn die Heilungschancen sehr gut sind.

Daher ist zunächst der gewünschte Inhalt genau zu definieren, um diesen dann in Absprache zwischen dem Juristen und dem aufklärenden Arzt präzise textlich fassen zu können.

III. Individuelle Lösungen

Die Aufgabe des Juristen liegt nicht darin, Formblätter auszufüllen, sondern auf Ihren Einzelfall bezogene Texte zu formulieren. Nur so hat der Arzt die Möglichkeit, Ihren Willen tatsächlich zu erfassen und umzusetzen. Wenn der Text einer Patientenverfügung nicht klar und für einen Mediziner nicht nachvollziehbar formuliert ist, wird er im Zweifel die Patientenverfügung nicht oder nicht zur Gänze umsetzen.

Die Formulierungen sind darauf abzustimmen, ob eine konkrete Erkrankung vorliegt oder ein gesunder Mensch für den Notfall vorsorgen will. Die jeweiligen Texte werden sehr unterschiedlich sein, da in der Regel konkrete „Anweisungen“ an den Arzt bei einer bereits vorhandenen Erkrankung viel eher abschätzbar sind und bei einem gesunden Klienten die Vorgaben auch nicht zu einschränkend sein sollen.

Wir finden das richtige Konzept für Sie.

Die TELOS Law Group empfiehlt, sich beim Wunsch eine Patientenverfügung errichten zu lassen, von Experten beraten zu lassen, die Erfahrung im Umgang mit der Errichtung von Patientenverfügungen  haben. Eine nicht professionell gestaltete Patientenverfügung kann den gewünschten Zweck nicht erreichen.

 

 

 

 

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