Für das Datum gibt es unterschiedliche Schreibweisen. Die Jahreszahl wird zum Beispiel entweder mit allen Ziffern dargestellt (in diesem Jahr 2020), oder es werden nur die letzten zwei Ziffern angeführt (20). Im Zusammenhang mit diesem Jahr kann es zu einem Problem werden nur die letzten zwei Ziffern anzugeben. Da die letzten zwei Ziffern dieses Jahres den ersten zwei Ziffern bis zum Jahr 2099 entsprechen, ist es bei der abgekürzten Variante möglich das Datum durch das Hinzufügen zwei weiterer Ziffern zu verändern. 20 kann beispielsweise 17 angefügt werden. So wird aus 20 – also 2020 – 2017.
Durch das Manipulieren der Jahreszahl kann der Täter versuchen Vorteile für sich zu erlangen. Stützt sein Vertragspartner eine Forderung auf einen Vertrag aus dem Jahr 2020, kann durch eine Manipulation behauptet werden, dass die Forderung bereits verjährt ist. Eine weitere Betrugsmöglichkeit wäre die Behauptung, dass ein Vertragsverhältnis welches periodische Zahlungen auslöst (z. B. Jährliche Kosten), schon früher begonnen hat. Dies mit dem Zweck mehr Geld zu verlangen.
Eine solche Manipulation der Jahreszahl stellt einen Betrug dar und ist strafbar. Darüber hinaus wird in sehr vielen Fällen beweisbar sein, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Nachweis kann durch die Vorlage von E-Mails oder sonstige Textnachrichten gelingen die sich auf den Vertragsabschluss beziehen. Er kann natürlich auch durch die eigene Aussage und Zeugen erbracht werden. All dies macht eine Manipulation der Jahreszahl hoffentlich für die meisten Personen unattraktiv. Selbstverständlich sind aber Fälle denkbar in denen sie erfolgsversprechend ist. Das können all jene Fälle sein, in denen keine Textnachrichten betreffend den Vertrag versendet werden. Auch jene in denen der Vertragspartner verstorben ist und außer ihm keiner weiß, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich dürfte die Gefahr nicht allzu hoch sein von einem solchen Datumsbetrug betroffen zu werden. Es kann aber keinesfalls ausgeschlossen werden und wird mit Sicherheit auch einige Male vorkommen. Wichtig ist zu wissen, dass der Datumsbetrug nicht in diesem Jahr erfolgen muss, sondern erst in einigen Jahren stattfinden kann. In diesem Sinne empfehlen wir zur Sicherheit das Jahr 2020 auch so zu schreiben: 2020
Die TELOS Law Group empfiehlt: gehen Sie kein Risiko ein. Kürzen Sie das Jahr nicht ab. Es spart Ihnen kaum Zeit, kann aber negative Konsequenzen haben. Sind Sie von einem Datumsbetrug betroffen unterstützen wir Sie gerne.