Es gibt unterschiedliche Grundlagen, aufgrund derer man in Österreich bestraft werden kann. Einerseits sind Verwaltungsstrafen in sehr vielen Gesetzen vorgesehen (z.B. Straßenverkehrsordnung (STVO), Datenschutzgesetz (DSG), Glückspielgesetz (GSpG), etc.), andererseits gibt es die gerichtlich strafbaren Taten, die zum Großteil im Strafgesetzbuch (StGB) aber auch in anderen Gesetzen vorgesehen sind. Werden (verwaltungsrechtlich) strafbare Handlungen gesetzt, so sind diese von den Behörden zu verfolgen und zu bestrafen.
Es gibt aber auch Situationen, in denen mehrere Personen die gleiche strafbare Handlung begehen, aber nicht alle auch bestraft werden. Man denke etwa daran, dass mehrere Autofahrer zu schnell fahren und nur ein paar von ihnen Verwaltungsstrafen bekommen. Oder von mehreren Falschparkern wird nur einer bestraft. Natürlich kann es auch passieren, dass von mehreren Ruhestörern nur gegenüber einen davon eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Das mag natürlich ungerecht erscheinen – vor allem der bestraften Person. Es wird der Vorwurf erhoben, dass nur einzelne und nicht alle Täter bestraft werden. Naheliegend ist es auch daraus – dass nicht alle bestraft werden -, abzuleiten, dass die eigene Strafe zurückzunehmen oder aufzuheben ist.
Das ist aber leider nicht richtig. Manchmal können nicht alle Täter bestraft werden (so können etwa nicht alle „Raser“ mit der Rader-Pistole erfasst und aufgehalten werden). Aber auch wenn alle bestraft werden könnten und es die Pflicht des einschreitenden Organs die Bestrafung aller wäre, kann der einzelne kein Recht darauf ableiten, dass die anderen bestraft werden oder man selbst nicht bestraft wird.
Es gilt somit, dass die Ungerechtigkeit nicht dazu führt, dass das eigene Verhalten straflos ist.
Die TELOS LAW GROUP empfiehlt: Wenn Sie eine Verwaltungsstrafe erhalten, aber davon ausgehen, dass das vorgeworfene Verhalten nicht gesetzt wurde oder nicht strafbar ist, wenden Sie sich am Besten an uns. Wir überprüfen Ihren Fall. Wird Ihnen gerichtlich strafbares Verhalten vorgeworfen, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.