Der Faschingsdienstag ist zwar kein Feiertag, aber für viele in Österreich dennoch Grund zu feiern und sich zu verkleiden.
Aus rechtlicher bzw. gesetzlicher Sicht besteht grundsätzlich kein generelles Verbot des Verkleidens für die Arbeit. In unterschiedlichen Berufen und Unternehmen herrschen aber diverse Bekleidungsvorschriften. Aus solchen Vorschriften kann sich ergeben, dass das Verkleiden, Kostüme tragen oder Schminken untersagt ist. Auch aus Sicherheitsgründen kann das Verkleiden verboten sein (z.B. Brandgefahr).
Obwohl es in vielen Unternehmen kein grundsätzliches Verkleidungsverbot gibt, sollte man mit den Vorgesetzten absprechen, ob diese damit einverstanden sind, dass sich Mitarbeiter verkleiden. So können Probleme vermeiden werden.
Ob man in der Arbeit verkleidet erscheinen darf, kann also nicht mit ja oder nein beantwortet werden. Es kommt immer auf den konkreten Arbeitgeber an.
Die TELOS Law Group emfpiehlt: Lieber kein Risiko eingehen und die Cehfin / den Chef fragen, ob man sich vergleiden darf!
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Eigentlich sollte jedem klar sein, dass der Chef oder die Chefin um Erlaubnis zu fragen sind. Anders geht es aber auch, indem sich die gesamte Firma „einheitlich“ ein Thema wählt und gemeinsam mit dem Führungspersonal abspricht
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