Nun ist der Corona-Virus auch in Österreich angekommen. Das führt natürlich vor allem zu medizinischen Fragen. Darüber hinaus werden sich aber auch einige rechtliche Fragen ergeben. Welche das sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Es können hier auch nicht alle Fragen behandelt werden. Wir versuchen aber einen Überblick zu geben. In den folgenden Bereichen wird es mit Sicherheit zu Problemen kommen:
⁃ Vertagsrecht
⁃ Arbeitsrecht
⁃ Sozialrecht
⁃ Reiserecht
⁃ Versicherungsrecht
Bei all diesen Themen ist zu beachten, dass generelle Aussagen kaum möglich sind. Es kommt auf sehr viele Umstände an, welche rechtlichen Folgen eintreten. Wesentlich ist natürlich der konkrete Sachverhalt. Also wie wirkt sich der Corona-Virus auf ein Rechtsverhältnis faktisch aus. Davon ausgehend sind die rechtlichen Prüfungen vorzunehmen wobei besonders diese Fragen wesentlich sind:
⁃ Liegt ein internationales oder nationales Rechtsverhältnis vor?
⁃ Welches Recht ist anwendbar?
⁃ Welcher Gerichtsstand liegt vor?
⁃ Gibt es vertragliche Vereinbarungen?
Sind diese Fragen beantwortet, kann die konkrete Prüfung vorgenommen werden. Hier ein paar Beispiele für Problemfelder:
Lieferschwierigkeiten
Gerade bei Lieferbeziehungen wird es zu Problemen kommen. Etwa weil Produkte aus China nicht geliefert werden können. In einem solchen Fall ist es wesentlich die vorhandenen Verträge nach Bestimmungen zu Höherer Gewalt (auch Force Majeure genannt) zu durchsuchen. Daraus können sich für beide Vertragsparteien Folgen ergeben. Das können zum Beispiel Rücktrittsfechte sein.
Probleme bei Reisen
Pauschalreisen
Im Fal von Pauschalreisen kommt das Pauschalreisegesetz zur Anwendung. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände können Pauschalreisende vor Beginn der Reise berechtigen von ihr zurück zu treten. Dabei wird es darauf ankommen wie die Situation mit dem Virus vor Ort aussieht.
Flugverspätungen
Im Fall von Flugverspätungen und -annulierungen haben Fluggäste unter Umständen pauschale Schadenersatzansprüche. Wenn es aber aufgrund des Corona-Viruses zu diesen Beeinträchtigungen kommt, können diese Ansprüche entfallen.
Arbeitsrecht
Denkbar ist, dass ein Dienstnehmer eine Handlungen setzen soll (z.B. eine Dienstreise), vor der er wegen des Viruses Angst hat und die er nicht ausführen will. Je nach der konkreten Situation kann die Berechtigung bestehen diese Handlung zu verweigern oder nicht. Es wird dabei auf die konkrete Gefahrensituation und die generellen beruflichen Aufgaben des Dienstnehmers ankommen.
Zusammenfassung
Der Corona-Virus wird viele Österreicher vor rechtliche Probleme stellen, die jeweils einzelfallbezogen zu beurteilen sind. Oft wird es garnicht möglich sein, die jeweiligen Situation zu 100% korrekt zu meistern. Umso wichtiger ist es, sich zur Beurteilung der jeweiligen Lage Zeit zu nehmen und allenfalls rechtliche Beratung einzuholen.
Die TELOS Law Group empfiehlt: Handeln Sie nicht überstürzt, sondern beurteilen Sie Ihre Situation besonnen und in aller Ruhe!
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