Coronavirus Österreich – Veranstaltungen werden abgesagt

Die Belastung durch den Coronavirus hat in Österreich nun ein neues Niveau erreicht.

Zu den bisher getroffenen rechtlichen Maßnahmen sind nun weitere Maßnahmen hinzugekommen. Per Erlass wird veranlasst, dass Lehrveranstaltungen in Universitäten und Fachhochschulen vorerst nicht abgehalten werden und dass Veranstaltungen abgesagt werden Mit Großveranstaltungen sind Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen gemeint.

Das führt dazu, dass sehr viele Veranstaltungen wie Aufführungen, Konzerte, Sport-Veranstaltungen etc. abgesagt werden müssen. Damit stellt sich für die betroffenen Kunden die Frage, was mit dem bereits bezahlten Geld passiert. Sie haben einen Rückforderungsanspruch. D.h., dass der bezahlte Betrag zurückzuerstatten ist. Problematisch ist die Situation, wenn für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung Ausgaben für die Anreise (Flugticket, Zugticket etc.) getätigt oder Hotelbuchungen vorgenommen wurden. In diesen Fällen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung. Gerade bei Hotelbuchungen sind aber vertraglich häufig Stornierungsbestimmungen vereinbart worden. Es sollte also der abgeschlossene Vertrag auf Stornierungsmöglichkeiten und in die damit in Zusammenhang  stehenden finanziellen Folgen geprüft werden. In vielen Fällen ist eine kostenlose Stornierung bis kurz vor dem Aufenthalt möglich.

Die TELOS Law Group empfiehlt: Wenn sie vom Ausfall von Veranstaltungen betroffen sind prüfen Sie die Informationen der Veranstalter. Wird das Geld nicht freiwillig zurückerstattet oder kommt es zu keine Verschiebung mit der sie einverstanden sind, dann verlangen Sie Ihr Geld zurück.

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