Unternehmer die auf Online-Handel umsteigen aufgepasst

Viele Unternehmen mussten Betriebsstätten aufgrund des Coronavirus schließen. Dazu wurden sie durch die entsprechende Verordnung verpflichtet. Einige von ihnen versuchen jetzt in den Onlinehandel einzusteigen. Das ist ein grundsätzlich eine gute Idee, um zu versuchen ein wirtschaftliches Fiasko abzuwenden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass für den Onlinehandel spezielle Rechtsvorschriften existieren. Darunter befinden sich vor allem auch Rücktrittsrechte über welche die Kunden aufzuklären sind. Werden sie nicht darüber aufgeklärt, kann das

zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Insbesondere verlängern sich die Rücktrittsrechte dadurch. Wird so etwas übersehen, kann dies zu weiteren schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen führen.

Die TELOS Law Group empfiehlt: Wenn Sie unternehmerisches Neuland betreten informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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12 Kommentare zu „Unternehmer die auf Online-Handel umsteigen aufgepasst

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