Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) gab es zuletzt einige Gesetzesänderung, wodurch auch neue Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft traten. So wurden basierend auf dem COVID-19-Gesetz bereits einige Verordnungen erlassen, welche weitgehende Ausgangsbeschränkungen sowie Betriebsschließungen vorsehen. Das Betreten von öffentlichen Orten und Betriebsstätten, die von den gesetzlichen Beschränkungen betroffen sind, stellt – abgesehen von wenigen gesetzlich normierten Ausnahmen – nunmehr eine Verwaltungsübertretung dar und kann mitunter zur Verhängung hoher Geldstrafen führen. Darüber hinaus können auch von den gesetzlichen Einschränkungen betroffene Unternehmer verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden, die das Betreten ihres Betriebes ermöglichen. Es drohen hier sogar Geldstrafen bis zu € 30.000,00.
Neues Gesetz – Falsche Anwendung ist möglich
Aufgrund der neuen Gesetzeslage und mangels entsprechender Praxis bzw. Judikatur besteht zuweilen die Gefahr, dass die neu eingeführten Verwaltungsstrafbestimmungen unrichtig angewendet werden und dass Geldstrafen zu Unrecht verhängt werden. Sollten Sie davon betroffen sein und sollte es bereits zu verwaltungsstrafrechtlichen Problemen gekommen sein, sind wir Ihnen diesbezüglich gerne behilflich.
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15 Kommentare zu „Coronavirus / COVID-19 – Ich habe eine Verwaltungsstrafe bekommen!“