Häufig werden Klienten von ihren Vertragspartnern Auskünfte über die Klienten selbst bzw. ihre Verträge etc. verweigert. Dies mit der Berufung auf das Datenschutzrecht und dem Argument, dass die Daten der Klienten nicht weitergegeben werden dürfen. Das Datenschutzrecht hat die Aufgabe gewisse Daten der Betroffenen zu schützen – also dieser Klienten – und nicht den Zweck Daten vor ihnen zu verheimlichen. Im Gegenteil – Sie haben sogar gesetzlich normierte Auskunftsansprüche. Gerne helfen wir Ihnen, sofern Auskunft über gespeicherte Daten verweigert wird.
Ausrede Datenschutz
