Die Anschaffung eines Neuwagens stellt für die meisten Menschen eine verhältnismäßig große Ausgabe dar. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Auto nicht den Erwartungen bzw. der getroffenen Vereinbarung entspricht. Je nachdem was vereinbart war, was gewöhnlich bei einem solchen Auto vorausgesetzt wird und wie es zu den Problemen gekommen ist, hat man unterschiedliche Möglichkeiten vorzugehen.
Das Problem ist, dass sich der juristische Laie bei diesen Möglichkeiten kaum zurecht finden kann. Fraglich ist nämlich, ob der Verkäufer den Mangel reparieren, das Auto austauschen, den Preis reduzieren, den Vertrag rückabwickeln oder Schadenersatz leisten muss. Das ist vor allem auch deshalb relevant weil Reparaturen unter Umständen zu einer Wertminderung führen oder Folgeschäden mit sich bringen können. Ein Austausch oder ein Vertragsrücktritt können aber nur in bestimmten Fällen gefordert werden. Besonders problematisch ist, dass im Fall der Vertragsauflösung das Fahrzeug zurückzugeben und ein Nutzungsentgelt für dessen Gebrauch zu bezahlen ist. Lässt man sich mit unzähligen Reparaturversuchen hinhalten und muss später der Vertrag rückabgewickelt werden, kann das zu mühsamen Streitigkeiten über das Nutzungsentgelt führen.
Hat der Neuwagen Mängel oder Schäden muss daher mit Bedacht und rechtlichem Fingerspitzengefühl vorgegangen werden.
Die TELOS Law Group empfiehlt: Bei Problemen mit dem Neuwagen gleich rechtlichen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden, die sich später nur mit großem Aufwand beheben lassen.