COVID-19: Was tun, wenn eine zweite Welle kommt? (1)

Bei der Beantwortung der Frage, ob eine zweite Welle kommt, scheiden sich die Geister. Unabhängig davon sollte man auf eine mögliche zweite Welle vorbereitet sein. Von der ersten wurden die meisten überrascht, weil es ein ähnliches Problem noch nie gegeben hat. Von der zweiten Welle sollte aber niemand mehr überrascht werden.

Natürlich gibt es unterschiedliche Bereiche in denen man sich vorbereiten muss. Das ist einerseits der medizinische Bereich, wie das Immunsystem stärken, Desinfektionsmittel kaufen usw. Andererseits sind organisatorische Vorkehrungen zu treffen, wie die Digitalisierung voranzutreiben. In diesem Beitrag werden ausschließlich rechtliche Gesichtspunke betrachtet. Dieser Blog ist nicht dazu gedacht lange Abhandlungen zu bieten, sondern kurze, schnell lesbare Inputs zu liefern. Daher wird dieser Beitrag in mehreren Teilen veröffent.

Gesetze lesen, statt auf Pressekonferenzen und Medienberichte vertrauen

Vieles was auf den Pressekonferenzen und in Medienberichten veröffentlicht wurde war falsch! Ob das Absicht und Strategie war ist ungewiss und aus rechtlicher Sicht auch egal. Wer nicht auf Falschaussagen hereinfallen will, muss die Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen lesen, um zu prüfen, ob das was kommuniziert wird auch stimmt. Die TELOS Law Group hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Verbreiteten Informationen zum Teil unrichtig waren. Das konnte durch das Lesen der erlassenen Gesetze und Verordnungen erkannt werden. Wer die erlassenen Vorschrieften ließt, kann folgenschwere Fehler vermeiden.

Erst nachdenken, dann handeln

Die Panik hat viele Personen zu übereiltem Handeln verleitet. Reisen wurden vorschnell storniert und viele Verträge wurden – leider ohne, dass die vorgesehenen Kündigungstermine und -friesten eingehalten wurden – gekündigt. Nur das Vorliegen einer Corina-Pandemie alleine rechtfertigt Vertragsauflösungen nicht. Grundsätzlich müssen alle gesetzlichen und vertraglichen Fristen und Termine eingehalten werden. Zwar war es so, dass COVID-19 und die bereits geltenden aber auch die anlassbezogen erlassenen Gesetze und Verordnungen in Verträge eingegriffen haben, aber dennoch müssen die konkreten Auswirkungen geprüft werden. Geht jemand fälschlicher Weise von einer Wirkung auf sein Vertragsverhältnis aus, die nicht gegeben ist, kann das zu Problemen führen. Dies ist häufig im Zusammenhang mit Reisen und mit Dienstleistungsverträgen aufgetreten.

Die TELOS Law Group empfiehlt: Im Fall eines zweiten Lockdowns nicht panisch reagieren, sondern die jeweilige Situation aus rechtlicher Sicht prüfen.

Übersicht – COVID-19: Was tun, wenn eine zweite Welle kommt? Hier finden sie die anderen Beitragsteile:

COVID-19: Was tun, wenn eine zweite Welle kommt? (2)

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