Wichtiges zu Versicherungsverträgen

In Österreich ist auf Versicherungsverträgen das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) anzuwenden. In diesem sind in fast 200 Paragraphen wesentliche Bestimmungen enthalten, die dem Versicherten einerseits große Vorteile gegenüber dem Versicherer einräumen, andererseits aber auch – oft unerwartete – Rechtsfolgen haben, mit denen der Versicherte nicht rechnet. Gerade der Umfang dieses Gesetzes führt dazu, dass die Auswirkungen auf Versicherungsverhältnisse kaum überblickt werden können. In den nächsten Wochen wollen wir überblicksmäßig auf ein paar Regelungen eingehen: Wenn der Inhalt der Polizze vom Antrag oder der getroffenen Vereinbarung abweicht, gilt die Abweichung als genehmigt, sofern der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der Polizze widerspricht. Dies gilt aber nur dann, wenn die Versicherung bei Übermittlung der Polizze auf diesen Umstand hingewiesen hat. Der Hinweis hat durch eine gesonderte Mitteilung in geschriebener Form oder durch einen auffälligen Vermerk in der Polizze zu erfolgen. Auch ist auf die einzelnen Abweichungen besonders aufmerksam zu machen. Wird dem nicht entsprochen, sind die Abweichungen für den Versicherungsnehmer unverbindlich (§ 5 VersVG).

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