Sturz wegen nicht geräumtem Gehsteig!

Wie finde ich heruaus wer haftet?

Kaum schneit es in Österreich, werden unsere Blogbeiträge zur Schneeräumung und zur Schneeräumung bei unbebauten Grundstücken vermehrt abgerufen und gelesen. Schneit es, sind die Grundstückseigentümer zur Schneeräumung verpflichtet. An dieser Stelle wollen wir nicht näher auf dieses Thema eingehen, da es ohnehin bereits 2 Beiträge zu diesem Thema gibt. Ein Leser hat uns aber kürzlich gefragt, wie man zu den Daten der Eigentümer gelangt. Das ist relevant, wenn die Eigentümer der Schneeräumungspflicht nicht nachgekommen sind, dadurch jemand zu Sturz gekommen ist und sich verletzt hat. In diesem Fall ist es möglich Schadenersatz – insbesondere Schmerzengeld – von den Eigentümern zu fordern. Die Eigentümer der Liegenschaft können durch das Grundbuch in Erfahrung gebracht werden. Außer im Fall einer Erbschaft erwirbt man nämlich durch die Grundbucheintragung Eigentum an Liegenschaften. Sucht man die Eigentümer, können diese durch eine Adressabfrage in Erfahrung gebracht werden. Aus der Adressabfrage ergibt sich welche Einlagezahl (EZ) einer Liegenschaft zugeordnet ist. Mit dieser Einlagezahl ist es möglich einen Grundbuchsauszug anzufertigen, dem die Eigentümer entnommen werden können.

Sollte Bedarf bestehen in Erfahrung zu bringen wer Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft ist, können Sie gerne mit uns in Verbindung treten. Nutzen Sie entweder das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an wien@telos-law.com.

Die anderen Beiträge zur Schneeräumung:

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