Google Analytics – Nach Ansicht der Datenschutzbehörde problematisch

Die Datenschutzbehörde hat die Verwendung von Google Analytics durch ein österreichisches Unternehmen für unzulässig erachtet (siehe den Bescheid zum AZ D155.027, 2021-0.586.257). Bei der Nutzung von Google Analytics wird den Nutzern (bzw. deren Browser), der Webseite des Unternehmens welches Google Analytics verwendet hat, eine Kennzahl zugeordnet. Die Nutzer können mittels dieser Kennzahl individualisiert und unterschiedlich behandelt werden. Die Kennzahl kann außerdem mit weiteren Daten des Nutzers kombiniert werden. Somit entsteht laut der Datenschutzbehörde ein einzigartiger digitaler Fußabdruck der Nutzer, welcher (unzulässiger Weise) an eine Google-Gesellschaft in den USA übermittelt wird.

Anzumerken ist, dass die Datenschutzbehörde einen konkreten Sachverhalt geprüft hat. Daraus ergibt sich, dass die Verwendung von Google Analytics problematisch ist. Es muss aber in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob personenbezogene Daten betroffen sind und in die USA übermittelt werden oder nicht.

Konsequenzen für Unternehmen welche Google Analytics verwenden

Es muss geprüft werden, ob die Verwendung von Google Analytics zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA führt. Wenn dies so ist, muss geprüft werden, ob die Übermittlung unterbunden werden kann. Die Personalkapazität der Datenschutzbehörde ist zu gering, um von sich aus alle österreichischen Unternehmen zu prüfen. Es muss aber damit gerechnet werden, dass es zu Anzeigen oder zivilrechtlichen Maßnahmen durch Private oder Interessensvertretungen kommt.

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