Markenrecht: Zwischen SKY und SKYPE besteht Verwechslungsgefahr

Maßgeblichkeit der Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Im Markenrecht muss man sich häufig die Frage nach der Verwechslungsgefahr von Marken und Zeichen stellen. Besteht zwischen einem Zeichen bzw.einer jüngeren Marke und einer älteren Verwechslungsgefahr, kann die Registrierung der jüngeren verhindert und bekämpft werden. Gegen Zeichen die eine Verwechslungsgefahr mit sich bringen, kann man sich ebenfalls wehren. Es bestehen beispielsweise Unterlassungsansprüche.

Wann Verwechslungsgefahr vorliegt

Wann Verwechslungsgefahr besteht ist nur schwierig zu beschreiben. Es kommt immer auf den konkreten Fall bzw. die konkreten Zeichen etc. an. So gab es ein Verfahren betreffend die Verwechslungsgefahr von SKY und SKYPE. Letztendlich wurde entschieden, dass zwischen der Wortmarke SKY und dem Wort- und Bildzeichen SKYPE Verwechslungsgefahr besteht. Somit ist es SKYPE verwehrt sein Zeichen als Wort- und Wortbildmarke einzutragen.

Die TELOS Law Group empfiehlt: Schon beim Kreieren eines Unternehmensauftritts bzw. eines Startups darauf achten, dass mit den verwendeten Zeichen, Logos, Slogans etc. keine Rechte anderer verletzt werden. Um sicherzugehen kann z.B. im Internet nach ähnlichen Zeichen, Logos und Slogans gesucht werden.

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